Bei der Wertminderung wird zwischen technischer und merkantiler Wertminderung unterschieden.
MERKANTILE WERTMINDERUNG:
Ihr Fahrzeug zählt nach einem Unfall in der Regel als Unfallfahrzeug. Diese Fahrzeuge erzielen üblicherweise einen geringeren Verkausfpreis auf dem Gebrauchtwagenmarkt als ein unfallfreies Fahrzeug. Um diesen Betrag auszugleichen, wird in vielen Fällen eine merkantile Wertminderung von der Versicherung ausgezahlt.
TECHNISCHE WERTMINDERUNG:
Ihr Fahrzeug kann nicht ohne Reparaturspuren oder Restschäden instandgesetzt werden, so spricht man von einer technischen Wertminderung. Allgemein gilt, dass die Höhe der Wertminderung von mehreren Faktoren (z.B. Fahrzeugalter, Schadensintensität, Laufleistung, Wiederbeschaffungswert, Vorschäden) abhängt.
Dies wird unsererseits im Gutachten mit aufgeführt.
Wir führen KEINE RECHTSBERATUNG
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