Rechtsanwaltskosten
Jeder Geschädigte in einem unverschuldeten KFZ-Haftpflichtschaden hat das Recht, sich einen Rechtsanwalt und einen KFZ-Sachverständiger des Vertrauens auszuwählen und die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung gedeckt. TIPP:
Wir empfehlen Ihnen als Anspruchsteller/in in einem Kfz-Haftpflichtschaden, einen Rechtsanwalt/in Ihres Vertrauens zu beauftragen, damit Ihre Interessen auch durchgesetzt werden.
Wir führen keine KEINE RECHTSBERATUNG durch!
